elektronischer Übersetzerstempel qualifizierte elektronische Signatur

Arabisch Deutsch und Deutsch Arabisch mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS)

Sie möchten Ihre beglaubigte Übersetzung elektronisch verschicken? Per Whatsapp an Verwandte in der Heimat, per E-Mail an eine deutsche Botschaft oder online im System einer Behörde oder Universität hochladen? Kein Problem: Gerne erstelle ich Ihnen eine digital beglaubigte Übersetzung Deutsch-Arabisch oder Arabisch-Deutsch, die ich mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) bestätige.

Beglaubigung durch qualifizierte elektronische Signatur

Die klassische Form der beglaubigten Übersetzung ist ein ausgedrucktes Dokument, das von mir unterschrieben und gestempelt wird. Dieses kann ich Ihnen per Post zusenden und Sie können es persönlich bei Behörden oder Gerichten vorlegen. Zunehmend werden aber auch digitale Dienstleistungen nachgefragt. Dafür eignet sich die elektronische Signatur.

Die qualifizierte elektronische Signatur ist der handschriftlichen Unterschrift gesetzlich gleichgestellt. Sie erfüllt die strengen Anforderungen der eIDAS-Verordnung und kann damit die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach § 126a BGB ersetzen. Eine elektronisch signierte Übersetzung ins Arabische und aus dem Arabischen bietet viele Vorteile.

Was sind die Vorteile einer digital beglaubigten Übersetzung?

Einfache elektronische Übermittlung

Gedruckte beglaubigte Übersetzungen müssen in der Regel persönlich oder per Post eingereicht werden. Die digital beglaubigte Übersetzung hingegen können Sie bequem per E-Mail oder Messenger versenden oder online hochladen.

Wiederverwendbarkeit

Die digital beglaubigte Übersetzung ist beliebig oft wiederverwendbar und absolut fälschungssicher. Im Gegensatz zu einer gedruckten Übersetzung müssen Sie also nicht mehrere Kopien bestellen (und bezahlen).

Rechtliche Anerkennung

Die Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur ist der gedruckten Übersetzung rechtlich gleichgestellt.

Schnelle Lieferung

Da der Postweg entfällt, erhalten Sie die Übersetzung sofort nach Fertigstellung per E-Mail.

Ablauf einer digitalen Beglaubigung

Zunächst fertige ich eine Übersetzung Arabisch-Deutsch oder Deutsch-Arabisch an. Normalerweise würde ich diese dann ausdrucken, stempeln und unterschreiben, um so die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung zu bestätigen („beglaubigen“). Das ist bei der digitalen Übersetzung nicht mehr nötig. Aber auch sie enthält meinen Vermerk, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Nach dem Einfügen des Vermerks, erstelle ich zunächst ein PDF/A-Dokument, das nach meiner Signatur nicht mehr verändert werden kann.

Dann versehe ich die fertige Übersetzung mit meiner qualifizierten elektronischen Signatur (qeS). Dazu verwende ich eine Signaturkarte der D-Trust GmbH. Anschließend kann ich das signierte PDF-Dokument z. B. per E-Mail versenden oder anderweitig online hochladen. Ein Ausdruck der digitalen Übersetzung ist theoretisch möglich. Allerdings ist die digitale Signatur dann nicht mehr überprüfbar und das ausgedruckte Dokument somit nicht rechtsverbindlich.

Einsatzmöglichkeiten

Die Digitalisierung schreitet in vielen Bereichen voran. Der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte sind gesetzlich verankert und werden schrittweise umgesetzt. Immer mehr Behörden, Botschaften und andere Institutionen im In- und Ausland akzeptieren elektronisch signierte Dokumente. Bitte erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Institution, ob es in Ihrem konkreten Fall möglich ist, eine Arabisch-Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu verwenden.

Die qualifizierte elektronische Signatur ist ein Zertifikat, mit dem die Echtheit eines elektronischen Dokuments überprüft werden kann. Dieses Zertifikat weist mich als Aussteller des Dokuments aus. Zusätzlich enthält mein Zertifikat das Berufsattribut als öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Urkundenübersetzer.

Der Empfänger des digital signierten Dokuments kann die Echtheit der digitalen Signatur überprüfen. Dazu stehen im Internet verschiedene Prüfprogramme zur Verfügung. Aber auch PDF-Reader wie der Adobe Acrobat Reader zeigen das Zertifikat der qualifizierten elektronischen Signatur an. Alternativ kann das elektronisch signierte Dokument mit einem  mit einem Tool der EU online geprüft und validiert werden.

Übermittlung mittels eBO-Postfach

Neben der qualifizierten elektronischen Signatur verfüge ich über ein sogenanntes eBO-Postfach, mit dem ich einen sicheren Übermittlungsweg im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten gewährleisten kann. Auf diese Weise können digitale Dokumente gesetzeskonform bei Gericht eingereicht werden. Erfahrungsgemäß ist die Digitalisierung jedoch von Gericht zu Gericht unterschiedlich weit fortgeschritten, so dass im Einzelfall geprüft werden muss, wann ein Versand mittels eBO sinnvoll ist.

Was kostet die digital beglaubigte Übersetzung?

Mein Arbeitsaufwand für eine digital beglaubigte Übersetzung entspricht in etwa dem einer gedruckten beglaubigten Übersetzung. Zwar entfallen die Kosten für Papier, Drucker, Versand und Porto. Auf der anderen Seite entstehen mir Kosten für das Zertifikat, die Signaturkarte und das Kartenlesegerät, so dass sich kein großer Preisunterschied ergibt. Aber wie immer bei Übersetzungen gilt auch hier: Es kommt auf den Einzelfall an.

Schreiben Sie mir an mail@falk-translations.com. Ich finde gerne die passende Lösung für Sie!