Vereidigter Übersetzer Dr. Daniel Falk – professionell und zuverlässig!
Was das Übersetzungsbüro Dr. Falk auszeichnet
- beglaubigte Übersetzung Arabisch Deutsch, anerkannt bei allen deutschen Behörden
- Auftrag per E-Mail, Lieferung per Post
- kompetente persönliche Beratung und Übersetzung durch Dr. Falk statt anonyme Agentur
- Eilaufträge und 24h-Express-Service
- Diskretion und Datenschutz sind garantiert
Amtlich anerkannte Übersetzungen
Sie müssen bei einer deutschen Behörde arabische Dokumente vorlegen? Ihre im Ausland erstellte Übersetzung wird nicht anerkannt? Dann benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland vor Gericht vereidigten Übersetzer für Arabisch. Bei mir sind Sie richtig! Direkt anfragen.
Beglaubigte Übersetzungen werden in vielen Situationen benötigt: Zum Beispiel für die Anerkennung syrischer Zeugnisse, bei der Umschreibung des tunesischen Führerscheins, bei der Eintragung einer Eheschließung aus Ägypten oder einer Scheidung aus den Vereinigten Arabischen Emiraten im deutschen Standesamt. Andere typische Situationen sind: Einbürgerung, Beantragung von Leistungen, Notartermine, Gerichtsverfahren, Termine beim Ausländeramt, Jugendamt, Landratsamt und vieles mehr.
Die beglaubigte Übersetzung wird auch als „bescheinigte“ oder „bestätigte“ Übersetzung bezeichnet. Das bedeutet: Als vereidigter Übersetzer unterschreibe und stemple ich die Übersetzung und erkläre mit meinem Beglaubigungsvermerk, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist.
Wie ein Auftrag in meinem Übersetzungsbüro abläuft erfahren Sie hier.
Dokumente Arabisch Deutsch übersetzen lassen
Um beglaubigte Übersetzungen vom Arabischen ins Deutsche oder umgekehrt anzufertigen zu können, habe ich eine staatliche Übersetzerprüfung abgelegt und bin vor dem Landgericht Freiburg im Breisgau als „öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer für die arabische Sprache“ (§ 15 Abs. 3 AGGVG) vereidigt worden. Damit werden die von mir erstellten beglaubigten Übersetzungen bundesweit von Behörden und Gerichten anerkannt. Noch Fragen? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu mir auf!
Kurz gesagt: Durch die staatliche Übersetzerprüfung und die Vereidigung vor Gericht bin ich staatlich anerkanter Übersetzer Arabisch Deutsch und Deutsch Arabisch. Absolut zuverlässig und rechtssicher.
Telefon: +49 (0) 761- 152 975 53
E-Mail: mail@falk-translations.com
Deutsch und Arabisch sind Sprachen, mit denen ich täglich arbeite
Überall dort, wo deutsch-arabische Kulturen aufeinandertreffen, bin ich als Übersetzer und Experte für die arabische Sprache gefragt. Meine Kunden kommen aus ganz Deutschland, Österreich, der Schweiz und aus arabisch-sprechenden Ländern. Mich beauftragen Privat- und Firmenkunden mit Kontakten ins arabische Ausland, Einreisende aus arabischen Ländern, deutsche Unternehmen mit Firmensitzen u. a. in Marokko, Ägypten, Jordanien, Tunesien sowie Kliniken, Ärzte, Gerichte, Notare, Anwälte und Versicherungen beider Kulturen. Erfahren Sie hier mehr über mich und meinen Hintergrund.
Ortsunabhängiger, bundesweiter Übersetzungsdienstleister mit Online-Abwicklung
Eine schnelle Abwicklung von Übersetzungsaufträgen ist für viele meiner Kunden ein maßgebliches Kriterium für die Auftragsvergabe. Ich arbeite für Ämter, Behörden, Gerichte, Institutionen, Anwälte, Fachhochschulen, Übersetzungsagenturen, Universitätskliniken, Versicherungen, Ministerien, Städte und Gemeinden überall in Deutschland. Als promovierter Arabisch-Übersetzer liefere ich beglaubigte deutsch-arabische Übersetzungsarbeiten in höchster Qualität und wickle Aufträge komplett online ab. Diskret, zuverlässig und schnell. Sie haben Fragen? Einfach mailen: mail@falk-translations.com
Ablauf des Übersetzungsauftrags
Benötigte Zeit: 10 Minuten
Wie kann ich eine beglaubigte Übersetzung Arabisch Deutsch beauftragen?
- Angebot bei Dr. Falk einholen
Schicken Sie mir Ihre Dokumente per E-Mail an mail@falk-translations.com oder verwenden Sie das Kontaktformular. Dann kann ich den Aufwand für die Übersetzung abschätzen und Ihnen schnellstmöglich ein Angebot zukommen lassen. Im Angebot finden Sie weitere Informationen zu Preis, Lieferzeit und Zusatzoptionen wie Expresslieferung, weiteren Exemplaren oder Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur.
- Auftrag erteilen
Wenn Ihnen das Angebot zusagt, können Sie mir den Auftrag erteilen. Dazu schicken Sie mir eine E-Mail mit Ihrer Rechnungs- und Postanschrift. Gegebenenfalls benötige ich von Ihnen noch weitere Informationen zur Schreibweise von Eigennamen. Bei Aufträgen über 250 Euro gilt die Zahlung des vereinbarten Honorars als Auftragserteilung. Sie erhalten eine Rechnung zur Vorkasse.
- Prüfung und Freigabe
Bevor die beglaubigte Übersetzung in die Post geht, bekommen Sie den Entwurf per E-Mail, damit Sie wichtige Daten prüfen und Rückfragen stellen können.
- Versand
Sobald Sie die arabische oder deutsche Übersetzung freigegeben haben, werde ich sie ausdrucken, unterschreiben, stempeln und mit einer Kopie der Originaldokumente verbinden. Dann geht die Übersetzung zusammen mit der Rechnung in die Post und trifft in der Regel am nächsten Werktag bei Ihnen ein.
- Zahlung und Bewertung
Sofern keine Vorkasse nötig war, haben Sie nun 14 Tage Zeit, meine Rechnung zu begleichen. Wenn Sie mit meinem Service zufrieden waren, freue ich mich natürlich über eine Bewertung.
Häufige Fragen
Das hängt davon ab, wie aufwändig der Auftrag für mich ist. Der Preis pro Seite kann sehr unterschiedlich ausfallen. Eine schlechte Handschrift auf einer libanesischen Geburtsurkunde ist zum Beispiel mühsamer zu entziffern als ein maschinenlesbarer Auszug aus dem ägyptischen Familienregister, für einen Arztbericht mit vielen Fachausdrücken muss ich eventuell recherchieren, während ich für eine tunesische Heiratsurkunde bereits eine Vorlage habe, die ich nur noch ausfüllen muss.
Wenn Sie den Preis für die Übersetzung vorab wissen möchten: Schicken Sie mir einfach ein Foto oder einen Scan der zu übersetzenden Dokumente Deutsch-Arabisch oder Arabisch-Deutsch an mail@falk-translations.com. Ich melde mich schnellstmöglich mit einem Angebot.
Die fertige und bestätigte Übersetzung Ihres Dokuments wird Ihnen per Post zugestellt. Per Brief, Kurier, Eilbrief oder Einschreiben. Alternativ können Sie auch eine digitale beglaubigte Übersetzung in Auftrag geben. Durch die qualifizierte elektronische Signatur ist sie rechtlich einem ausgedruckten und handschriftlich unterzeichneten Dokument gleichgestellt. Erkundigen Sie sich am besten beim Empfänger der Übersetzung, ob dort auch eine digitale Version akzeptiert wird.
Wenn Sie Ihre Urkunden persönlich abgeben und die fertige Übersetzung vor Ort wieder abholen möchten, ist das durch meine Zusammenarbeit mit einem Übersetzungsbüro im Freiburger Stadtzentrum kein Problem. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Aufträge mit wenigen Seiten können normalerweise innerhalb von 7-14 Tagen bearbeitet werden. Umfangreichere Dokumente benötigen etwas mehr Zeit. Für dringende Anfragen sind im Angebot auch verschiedene Eil- und Expressoptionen mit den jeweiligen Zusatzkosten aufgelistet. Dazu kommen unterschiedliche Versandoptionen mit Kurier- oder Postdienstleistern. Für ganz Eilige gibt es sogar einen 24h-Express-Service.
Meine beglaubigten Übersetzungen werden von allen deutschen Behörden und Gerichten akzeptiert und anerkannt. Aber auch private Unternehmen vertrauen auf beglaubigte Übersetzungen von arabischen Zeugnissen im Bewerbungsverfahren oder von Korrespondenz, Ausschreibungsunterlagen oder Gerichtsdokumenten aus dem arabischen Raum.
Beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland werden auch in arabischen Ländern anerkannt. Je nach arabischem Land sind dann zusätzliche Schritte erforderlich, zum Beispiel eine Apostille oder Legalisation oder die Bestätigung durch eine arabische Botschaft. Die Anforderungen sind leider von Land zu Land unterschiedlich und ändern sich häufig. Für genauere Informationen wenden Sie sich am besten direkt an die zuständige arabische Botschaft.
Die meisten deutschen Behörden akzeptieren keine Übersetzungen, die im Ausland angefertigt wurden. Daher sollten Sie Ihre arabischen Dokumente immer von einem in Deutschland ansässigen und vereidigten Übersetzer anfertigen lassen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Zwar ist es in Einzelfällen möglich, dass ich eine im Ausland angefertigte Übersetzung mit meinem Stempel und Beglaubigungsvermerk bestätige. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Übersetzung sprachlich und inhaltlich fehlerfrei ist. Manchmal ist es aber kostengünstiger, wenn ich gleich eine neue Übersetzung anfertige.
Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen. Ich kann fast jeden arabischen oder deutschen Text übersetzen und beglaubigen. Typischerweise übersetze ich z.B: Familienbuch, Führerschein, Scheidungsurteil, Vertrag, Zeugnis, Gerichtsurteil, Geburtsurkunde, Personalausweis, Staatsangehörigkeitsnachweis, Ledigkeitsbescheinigung, Handelsregisterauszug, Ehevertrag, Testament, Geschäftsbericht, Reisepass, ärztliches Attest, Heiratsurkunde, Lebenslauf, Abiturzeugnis, Hochschulzeugnis, Approbation, Zeugnis, Steuerbescheid, Kontoauszug.
Die arabischen Dokumente stammen beispielsweise aus Saudi-Arabien, Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Kuwait, Bahrain, Katar, Marokko, Algerien, Syrien, Jordanien, Libanon, Oman, Jemen, Libyen, Tunesien, Sudan, Irak, Mauretanien oder Somalia. Umgekehrt übersetze ich auch viele deutsche Urkunden und Dokumente beglaubigt ins Arabische, damit sie in diesen Ländern verwendet werden können.
Wenn eine deutsche Urkunde im arabischen Ausland verwendet werden soll, sind neben einer beglaubigten Übersetzung häufig zusätzliche Schritte erforderlich. Welche das sind, hängt vom jeweiligen Zielland ab. Mit einigen arabischen Staaten (derzeit Bahrain, Oman und Saudi-Arabien) besteht beispielsweise eine völkerrechtliche Vereinbarung, derzufolge eine Apostille (so. Haager Apostille) erteilt werden kann. Für alle anderen arabischen Ländern ist oft Legalisation der deutschen Urkunden durch die jeweilige Botschaft des arabischen Staats in Deutschland notwendig. Diese wiederum kann an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft sein, z. B. an eine Vorbeglaubigung durch ein deutsches Gericht und gegebenenfalls auch eine Endbeglaubigung durch das Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten.
Es ist außerdem zu unterscheiden zwischen der Apostille bzw. Vorbeglaubigung und Legalisation des deutschen Ausgangsdokuments (z.B. deutsche Geburtsurkunde) und der Apostille (Vorbeglaubigung, Legalisation) der Übersetzung. Beides ist möglich. Leider kann ich keine allgemeingültigen Auskünfte dazu geben, was Sie in Ihrem Fall benötigen.
Ob und an welchem Punkt eine beglaubigte Übersetzung ins Arabische benötigt wird, ist ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich geregelt und ändert sich leider immer wieder. Auch eine beglaubigte Übersetzung kann über- und endbeglaubigt werden, wenn zuvor eine Bestätigung der Übersetzereigenschaft durch den Landgerichtspräsidenten eingeholt wird. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes und bei den jeweiligen arabischen Botschaften. Sobald Sie von der zuständigen ausländischen Stelle die Informationen haben, was genau benötigt wird, kann ich Ihnen gerne ein Angebot für beglaubigte Übersetzung und gegebenenfalls gerichtliche Vor- und Überbeglaubigung machen.
Wegen der Eigenheiten der arabischen Schrift, können arabische Namen mit lateinischen Buchstaben unterschiedlich geschrieben werden. Zum Beispiel der männliche Vorname Mohammed: Dieser kann auch Mohammad, Mohamed oder Muhammad geschrieben werden. Oder Beispiel, der weibliche Vorname Khadija: Dieser kann auch Chadeeja, Khadeeja oder Khadija geschrieben werden. Die Übertragung solcher Namen nennt man auch Transliteration.
Bitte beachten Sie: Damit es keine Schwierigkeiten mit Behörden gibt, sollte in Urkunden immer die gleiche Schreibweise für den arabischen Namen verwendet werden. Für eine beglaubigte Übersetzung ist es daher für mich als Übersetzer von arabischen Dokumenten überaus wichtig, zu wissen, ob: 1. für den arabischen Eigennamen eine feststehende Schreibweise existiert. 2. in einem übersetzten deutschen Ausweispapier bereits eine Schreibweise festgelegt ist. Manchmal verlangt die Behörde auch eine Transliteration nach ISO-Norm. Auch das kann ich gerne anfertigen.
Schriftliche Dokumente sind fast immer auf Hocharabisch erstellt. Ausnahmen sind z. B. Chatprotokolle und manchmal handschriftliche Briefe. Daher kann ich für Dokumente aus allen arabischen Ländern beglaubigte Übersetzungen aus dem Arabischen anbieten: Aus Ägypten, Algerien, Bahrain, Dschibuti, Irak, Jemen, Jordanien, Katar, Komoren, Kuwait, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Oman, Palästinensische Autonomiegebiete, Saudi-Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tschad, Tunesien sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten. Überall dort ist Arabisch Amtssprache. Daneben wird es teilweise in Äthiopien, Eritrea, Süd-Sudan sowie auf den Malediven und auf Sansibar gesprochen.
Grundsätzlich fertige ich beglaubigte Übersetzungen Arabisch>Deutsch oder Deutsch>Arabisch an. Es kommt aber immer wieder vor, dass Urkunden mehrsprachig sind, z. B. Arabisch und Englisch oder Arabisch und Französisch. Für diese Dokumente arbeite ich mit zuverlässigen Kolleginnen und Kollegen für andere Sprachen zusammen. Gerne mache ich Ihnen ein Angebot für ein Gesamtpaket, sodass Sie alles aus einer Hand erhalten.
Für andere Sprachen und Urkunden, die kein Arabisch enthalten, kann ich Ihnen auf Anfrage gerne zuverlässige Übersetzerinnen und Übersetzer empfehlen.
Angebot einholen
Für ein Angebot können Sie gerne dieses Kontaktformular verwenden. Oder Sie schreiben mir eine E-Mail an mail@falk-translations.com.